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Geschäftsbedingungen
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Gebührenordnung
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Einzelveranstaltungen:
Bei Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen
beträgt die Gebühr je Abend und Person bis zu
7,00 EUR.
In Fällen von besonderer organisatorischer und
finanzieller Leistung entscheidet der Leiter der
Kreisvolkshochschule über die Festsetzung einer höheren
Gebühr.
- Kurse und Arbeitsgemeinschaften:
Für Kurse und Arbeitsgemeinschaften wird
eine Gesamtgebühr festgesetzt, die in Raten
erhoben werden kann.
Die Gebühr wird festgesetzt auf der Grundlage von
mindestens 2,00 EUR pro Unterrichtsstunde/Person.
Für folgende Veranstaltungsbereiche wird die
Gebühr vom Leiter der Kreisvolkshochschule
festgesetzt:
- Elementarbildung (Deutsch für Deutsche - Analphabeten)
- Deutsch als Fremdsprache
(Asylbewerber/Ausländer/Aussiedler)
- Eltern-Kind-Kurse
- Berufliche Bildung und EDV-Kurse
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Bei Vorbereitungskursen zu Schulabschlüssen wird
bis auf einen Verwaltungskostenbeitrag auf die Erhebung
einer Gebühr verzichtet.
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Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Teilnehmenden kann die
Gebühr bis auf einen Verwaltungskostenbeitrag auf
Antrag erlassen werden, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt.
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Für Bescheinigungen und Zeugnisse, die im Anschluss
an den Besuch eines Kurses oder einer
Arbeitsgemeinschaft ausgestellt werden, findet die
Nr. 1.5 des Gebührentarifes keine
Anwendung.
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Ermäßigungen können nur in besonderen
Härtefällen gewährt werden; hier entscheidet
der Leiter der Kreisvolkshochschule. Die Ermäßigung
beträgt dann bei einer Gebühr von über
10,00 EUR
jeweils 50 %.
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Seminare, Studienfahrten:
Für Seminare, Wochenendveranstaltungen, Exkursionen
und Studienfahrten werden die Gebühren kostendeckend
unter Berücksichtigung der gebotenen Leistung und
eventueller Zuschüsse Dritter im Einvernehmen mit dem
Leiter der Kreisvolkshochschule festgesetzt.
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Benutzung der Gebäude und Einrichtungen der
Kreisvolkshochschule durch Dritte bzw. Ämter und
Institutionen des Kreises:
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Gebühren für die Benutzung eines
Unterrichtsraumes oder des Bibliothekraumes durch eine
oder mehrere Personen
| bis vier Stunden |
7,50 EUR |
| bis sieben Stunden |
10,00 EUR |
| ganztägig |
12,50 EUR |
Mit diesen Beträgen sind auch die Kosten für
Heizung, Reinigung und Beleuchtung abgegolten.
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Ämter und Institutionen des Kreises zahlen für die
Benutzung und Einrichtungen der Kreisvolkshochschule
nur die tatsächlich entstehenden Kosten
(Verpflegungs- und Reinigungskosten).
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