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Gebührenordnung

  1. Einzelveranstaltungen:
    Bei Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen beträgt die Gebühr je Abend und Person bis zu
    7,00 EUR. In Fällen von besonderer organisatorischer und finanzieller Leistung entscheidet der Leiter der Kreisvolkshochschule über die Festsetzung einer höheren Gebühr.
  2. Kurse und Arbeitsgemeinschaften:
    Für Kurse und Arbeitsgemeinschaften wird eine Gesamtgebühr festgesetzt, die in Raten erhoben werden kann. Die Gebühr wird festgesetzt auf der Grundlage von mindestens 2,00 EUR pro Unterrichtsstunde/Person. Für folgende Veranstaltungsbereiche wird die Gebühr vom Leiter der Kreisvolkshochschule festgesetzt:
    1. Elementarbildung (Deutsch für Deutsche - Analphabeten)
    2. Deutsch als Fremdsprache (Asylbewerber/Ausländer/Aussiedler)
    3. Eltern-Kind-Kurse
    4. Berufliche Bildung und EDV-Kurse
  3. Bei Vorbereitungskursen zu Schulabschlüssen wird bis auf einen Verwaltungskostenbeitrag auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet.
  4. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Teilnehmenden kann die Gebühr bis auf einen Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag erlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
  5. Für Bescheinigungen und Zeugnisse, die im Anschluss an den Besuch eines Kurses oder einer Arbeitsgemeinschaft ausgestellt werden, findet die Nr. 1.5 des Gebührentarifes keine Anwendung.
  6. Ermäßigungen können nur in besonderen Härtefällen gewährt werden; hier entscheidet der Leiter der Kreisvolkshochschule. Die Ermäßigung beträgt dann bei einer Gebühr von über
    10,00 EUR
    jeweils 50 %.
  7. Seminare, Studienfahrten:
    Für Seminare, Wochenendveranstaltungen, Exkursionen und Studienfahrten werden die Gebühren kostendeckend unter Berücksichtigung der gebotenen Leistung und eventueller Zuschüsse Dritter im Einvernehmen mit dem Leiter der Kreisvolkshochschule festgesetzt.
  8. Benutzung der Gebäude und Einrichtungen der Kreisvolkshochschule durch Dritte bzw. Ämter und Institutionen des Kreises:
    1. Gebühren für die Benutzung eines Unterrichtsraumes oder des Bibliothekraumes durch eine oder mehrere Personen
      bis vier Stunden 7,50 EUR
      bis sieben Stunden 10,00 EUR
      ganztägig 12,50 EUR
      Mit diesen Beträgen sind auch die Kosten für Heizung, Reinigung und Beleuchtung abgegolten.
    2. Ämter und Institutionen des Kreises zahlen für die Benutzung und Einrichtungen der Kreisvolkshochschule nur die tatsächlich entstehenden Kosten (Verpflegungs- und Reinigungskosten).
     
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