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Geschäftsbedingungen
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Honorarordnung für die Kreisvolkshochschule
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Einzelveranstaltungen:
Honorare für Einzelveranstaltungen können bis zu
80,00 EUR zuzüglich notwendiger Reisespesen von den
Abteilungsleiter/innen vereinbart werden. Nach Wichtigkeit der
Veranstaltung und Namhaftigkeit des/der Dozent/innen
entscheidet der/die
Leiter/in der Kreisvolkshochschule über die diesen Betrag
übersteigenden Honorarvorschläge der
Abteilungsleiter/innen
bis zu einem Betrag von 300,00 EUR. Die diesen Betrag
übersteigenden Honorarvorschläge werden vom
Dezernenten entschieden.
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Kurse / Seminare:
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Kurse werden pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) mit
17,00 EUR honoriert. Für Kurse mit starker
häuslicher
Belastung (Intensivkurse u.ä.) kann pro Monat eine
Korrekturdoppelstunde vergütet werden.
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Für Unterricht in den Schulabschlüssen wird
ein Honorar von 22,00 EUR pro Unterrichtsstunde gezahlt. Der
Aufwand für Korrekturstunden ist darin
berücksichtigt.
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Für Unterricht, Praktikumsbesuche und
Teilnahme an Prüfungen im Fachseminar für
Altenpflege wird ein Honorar von 22,00 EUR pro
Unterrichtsstunde gezahlt. Der Aufwand für
Korrekturstunden ist darin berücksichtigt.
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Für Korrekturen von Prüfungsarbeiten
außerhalb der Tätigkeitsmerkmale in 2.3.1
Satz 1 wird ein Honorar von 8,00 EUR für den
Erstkorrektor und von 4,00 EUR für den Mitkorrektor
gezahlt.
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Für den Unterricht in besonderen Veranstaltungen
wird das Honorar durch den/die Leiter/in der KVHS
festgelegt. Die
Zahlung eines höheren Honorars ist möglich
unter der
Bedingung, dass die Kosten auf die Teilnehmergebühren
umgelegt werden.
- Fahrtkostenersatz:
Für den Unterricht im Fachseminar für Altenpflege
und bei der Kreisvolkshochschule wird bei entsprechendem
Nachweis eine Wegstreckenentschädigung von 0,27 EUR pro
Kilometer als Fahrtkostenersatz gezahlt.
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