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- Einzelveranstaltungen und Kurse können in
der Regel nur durchgeführt werden, wenn
mindestens 10 zahlende Personen teilnehmen. Wird
im Verlauf der Kurse die
Mindestzahl der Teilnehmenden unterschritten,
entscheidet die Fachbereichsleitung im
Einzelfall über die Fortführung des
Kurses.
- Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung verpflichten
Sie sich zur Zahlung der im Arbeitsplan
angegebenen VHS-Gebühr. Wollen Sie sich nach
Kursbeginn abmelden, ist dies nur schriftlich bei
der Geschäftsleitung möglich. Bei triftigen
Gründen kann die Gebühr bis auf eine
Verwaltungspauschale von EUR 10,00 erlassen werden.
- Die Gebühren zahlen Sie bitte nur
bargeldlos. Dafür erhalten Sie bei unseren
Kursleitungen vorbereitete Einzahlungsscheine.
- Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an
Gabriela Kraus, Telefon (0 22 61) 81 90-12, in
der Zeit von 8.00 - 15.30 Uhr, wenn Sie von
unserem Angebot, in Raten zahlen zu können,
Gebrauch machen wollen.
- Wie im Kurstext ausgedruckt, müssen Sie
entstehende Nebenkosten wie Eintrittsgelder,
Materialien, Lebensmittel o.ä. generell
selbst tragen.
- Sie können nur in besonderen
Härtefällen
(z.B. Sozialhilfe), wenn ein
entsprechender schriftlicher Antrag gestellt
wird, eine um 50% ermäßigte Gebühr
beanspruchen. Ausgenommen sind folgende
Veranstaltungen: Berufliche Bildung, Bildungsurlaub,
Musikkurse, Studienfahrten, Exkursionen,
Wochenendveranstaltungen.
- Die Kreiskasse leitet automatisch ein
Mahnverfahren ein, wenn Sie innerhalb von 60
Tagen nach Kursbeginn Ihre Gebühren noch
nicht eingezahlt haben.
- Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme
ein Studienschein ausgestellt. Die Anfertigung
ist gebührenfrei.
- Ihre Anmeldung ist verbindlich und kann nicht
bestätigt werden. Wir benachrichtigen Sie
nur, wenn der Kurs belegt ist, nicht stattfindet
oder eine Änderung eintritt.
- Als Teilnehmer/innen an VHS-Veranstaltungen
sind Sie Gast in den jeweiligen
Häusern. Halten Sie sich bitte deswegen an
die dort geltenden "Spielregeln".
Unsere Mitarbeiter/innen stehen Ihnen gerne für
Fragen zur Verfügung.
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