* Volkshochschule des Oberbergischen Kreises
     
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Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der VHS Oberbergischer Kreis

  1. Einzelveranstaltungen und Kurse können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn mindestens 10 zahlende Personen teilnehmen. Wird im Verlauf der Kurse die Mindestzahl der Teilnehmenden unterschritten, entscheidet die Fachbereichsleitung im Einzelfall über die Fortführung des Kurses.

  2. Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der im Arbeitsplan angegebenen VHS-Gebühr. Wollen Sie sich nach Kursbeginn abmelden, ist dies nur schriftlich bei der Geschäftsleitung möglich. Bei triftigen Gründen kann die Gebühr bis auf eine Verwaltungspauschale von EUR 10,00 erlassen werden.

  3. Die Gebühren zahlen Sie bitte nur bargeldlos. Dafür erhalten Sie bei unseren Kursleitungen vorbereitete Einzahlungsscheine.

  4. Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Gabriela Kraus, Telefon (0 22 61) 81 90-12, in der Zeit von 8.00 - 15.30 Uhr, wenn Sie von unserem Angebot, in Raten zahlen zu können, Gebrauch machen wollen.

  5. Wie im Kurstext ausgedruckt, müssen Sie entstehende Nebenkosten wie Eintrittsgelder, Materialien, Lebensmittel o.ä. generell selbst tragen.

  6. Sie können nur in besonderen Härtefällen (z.B. Sozialhilfe), wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt wird, eine um 50% ermäßigte Gebühr beanspruchen. Ausgenommen sind folgende Veranstaltungen: Berufliche Bildung, Bildungsurlaub, Musikkurse, Studienfahrten, Exkursionen, Wochenendveranstaltungen.

  7. Die Kreiskasse leitet automatisch ein Mahnverfahren ein, wenn Sie innerhalb von 60 Tagen nach Kursbeginn Ihre Gebühren noch nicht eingezahlt haben.

  8. Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme ein Studienschein ausgestellt. Die Anfertigung ist gebührenfrei.

  9. Ihre Anmeldung ist verbindlich und kann nicht bestätigt werden. Wir benachrichtigen Sie nur, wenn der Kurs belegt ist, nicht stattfindet oder eine Änderung eintritt.

  10. Als Teilnehmer/innen an VHS-Veranstaltungen sind Sie Gast in den jeweiligen Häusern. Halten Sie sich bitte deswegen an die dort geltenden "Spielregeln".

    Unsere Mitarbeiter/innen stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

     
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