Allgemeine Teilahmebedingungen der VHS Oberberg
Eintagesveranstaltungen und Kurse werden durchgeführt, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Falls zu wenige Anmeldungen vorliegen, kann nach schriftlicher Einverständniserklärung der Teilnehmenden die Gebühr prozentual erhöht oder die Anzahl der Unterrichtsstunden reduziert werden.
Anmeldung
Zu allen Kursen ist Ihre schriftliche Anmeldung, gerne online, unter Angabe der Kursnummer erforderlich. Sofern keine andere Anmeldefrist in der Kursausschreibung festgelegt ist, muss die Anmeldung spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn vorliegen. Die Anmeldung ist verbindlich und wird nur im Falle einer Online-Anmeldung oder E-Mail-Anmeldung bestätigt. Die VHS Oberberg benachrichtigt Sie, wenn der Kurs belegt ist, nicht stattfindet oder eine Änderung eintritt. Ihre Daten dienen internen statistischen Auswertungen und werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert.
Zahlung und Fälligkeit
Mit Ihrer Anmeldung – auch auf der Weitermeldeliste – verpflichten Sie sich zur Zahlung der angegebenen Gebühren, auch wenn Sie den Kurs nicht oder nur teilweise besuchen. Ebenfalls verpflichten Sie sich zur Zahlung der Gebühren, sobald Sie auf der Anwesenheitsliste den Kursbesuch mit Ihrer Signatur bestätigen. Die Gebühr zahlen Sie durch Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren). Die Gebühr wird 2 Wochen nach Kurs- oder Veranstaltungsbeginn fällig und am darauffolgenden 01. oder 15. des Monats abgebucht. Sofern der Abbuchungstermin auf einen Feiertag fällt, erfolgt die Belastung am ersten folgenden Bankarbeitstag. Im Bereich Deutsch als Fremdsprache werden die Prüfungsgebühren an dem auf die Prüfung folgenden Werktag fällig.
SEPA-Lastschriftverfahren
Durch ein sogenanntes Rahmenmandat (SEPA-Lastschriftmandat) wird die VHS Oberberg ermächtigt, fällige Kursgebühren einzuziehen und die Bank gleichzeitig beauftragt, den Betrag auf dem Konto zu belasten. Das SEPA-Lastschriftmandat gilt nicht mehr kursbezogen, sondern für den jeweiligen Teilnehmenden und eine Geltungsdauer von 36 Monaten. Mit zwischenzeitlichen erneuten Kursbesuchen verlängert sich das Lastschriftmandat. Jeder Teilnehmende erhält von der VHS Oberberg eine individuelle Mandatsrefernznummer.
Wenn ein Teilnehmender das Lastschriftverfahren nicht länger nutzen möchte, kann er das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen! Innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung kann ferner die Erstattung verlangt und innerhalb von 13 Monaten eine Rücklastschrift im Falle einer unberechtigten Abbuchung veranlasst werden.
Ratenzahlung, Ermäßigungen
Wenden
Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden, wenn Sie von unserem Angebot,
in Raten zu zahlen, Gebrauch
machen möchten.
Zur Vermeidung einer besonderen Härte gewährt Ihnen
die VHS Oberberg bei einer regulären Gebühr von über 25,00 € auf
schriftlichen Antrag hin eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50%. Voraussetzung
für die Gebührenermäßigung ist, dass Sie finanziell bedürftig sind (z.B. bei
Bezug von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III oder XII oder
vergleichbaren Leistungen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen), einen
Schüler-, Studierenden- oder Freiwilligenausweis (BFD, FSJ, FÖJ) besitzen, in
einem Ausbildungsverhältnis stehen oder einer Au-Pair-Beschäftigung innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland nachgehen. Bei
Vorlage einer Ehrenamtskarte wird eine Ermäßigung gemäß der zurzeit geltenden
Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises (Gebührentarif 6) gewährt. Der Antrag auf die Gebührenermäßigung kann
nur berücksichtigt werden, wenn er zusammen mit dem Nachweis über die Erfüllung
der Berechtigungsvoraussetzungen bei der Anmeldung gestellt wird oder
spätestens bis 5 Werktage vor Kursbeginn bei der VHS Oberberg eingereicht wird.
Eine Ermäßigung für Bildungsurlaub, Musikkurse, Studienfahrten und Exkursionen ist ausgeschlossen. Zudem werden Nebenkosten wie Prüfungsgebühren, Eintrittsgelder, Materialkosten, Lebensmittelumlagen oder ähnliches von der Gebührenermäßigung nicht erfasst. Ferner entfällt eine Ermäßigung, wenn Sie gegen einen Dritten einen Anspruch auf Übernahme der Gebühr aus den Sozialgesetzbüchern II, III oder XII oder aus vergleichbaren Normen haben.
Abmeldungen
Kostenfreie Abmeldungen können nur bis 5 Werktage vor Kursbeginn, sofern keine andere Frist ausgeschrieben ist, schriftlich ohne Angabe von Gründen in der Zentrale der VHS Oberberg, Mühlenbergweg 3, 51645 Gummersbach, info@vhs-oberberg.de, vorgenommen werden. Maßgeblich ist hierbei der Eingang bei der VHS Oberberg. Bei einer späteren Abmeldung ist grundsätzlich die volle Gebühr zu entrichten.
Spätere Abmeldungen mit dem Ziel der Gebührenreduzierung oder des Gebührenerlasses sind schriftlich an die Zentrale der VHS Oberberg zu richten. Nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Gebühr bis auf einen Verwaltungskostenbeitrag von mindestens 10,00 € erlassen werden. Die bereits stattgefundenen Termine eines Kurses sowie eventuell anfallende Nebenkosten müssen in jedem Fall bezahlt werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von diesen Regelungen unberührt.
Hausordnung
Als Teilnehmende von VHS-Veranstaltungen sind Sie Gast in den jeweiligen Räumen. Halten Sie sich bitte deswegen an die dort geltende Hausordnung.
Schadensersatzansprüche, Haftung
Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte der Teilnehmer verletzt, die diesen nach Inhalt und Zweck des Veranstaltungsvertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Veranstaltungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme ein Studienschein ausgestellt. Die Anfertigung im jeweiligen Semester des Kursbesuchs ist gebührenfrei. Für die spätere Ausstellung von Bescheinigungen o. ä. wird eine Gebühr gemäß der zurzeit geltenden Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises erhoben.